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Nachrichten aus Deutschland

Altkanzler Schmidt ließ die Zigaretten stecken

Er ist ein überzeugter Raucher, sich offenbar aber auch seiner Vorbild-Funktion bewusst: Helmut Schmidt ließ bei einem Auftritt in Hamburg seine Zigaretten stecken – und schnupfte stattdessen. Der Altkanzler war wegen öffentlichen Qualmens von einer Nichtraucher-Initiative angezeigt worden.

Hamburg – Man war gespannt: Raucht er oder raucht er nicht? Doch Altkanzler Helmut Schmidt zeigte sich im Hamburger Thalia-Theater von seiner verantwortungsvollen Seite: Der SPD-Politiker ließ die Mentholzigaretten im Jackett. Ganz konnte er dem Laster jedoch nicht widerstehen: Ein paar Prisen Schnupftabak ließ sich der 89-Jährige nicht nehmen.
«Das ist ein intelligenter Mann, der weiß, dass er eine Vorbildfunktion hat», sagte ein Zuhörer über den nicht-rauchenden Altkanzler. Andere meinten, dass der frühere Chef der sozial-liberalen Koalition (1974–1982) und heutige Herausgeber der Wochenzeitung «Die Zeit» den Medien kein zusätzliches Futter im «Raucherkrieg» liefern wollte.
Nichtraucher aus Wiesbaden hatten sich zuletzt über das fortgesetzte Rauchen von Schmidt in der Öffentlichkeit empört – und Anzeige wegen Körperverletzung gestellt. Der 89-Jährige und seine Frau Hannelore (Loki) waren bei einem Neujahrspunsch in dem Hamburger Theater Winterhuder Fährhaus qualmend gesehen worden. Allerdings kündigte die Hamburger Staatsanwaltschaft an, das Verfahren gegen das Ehepaar Schmidt einzustellen.
Dreimal in seinem Leben habe die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt, berichtet Schmidt. 1944 im Zweiten Weltkrieg nach Witzen über die Nazis wegen Zersetzung der Wehrkraft, Anfang der 1960er Jahre in der SPIEGEL-Affäre wegen Beihilfe zum Landesverrat, «und das dritte Mal muss jetzt gewesen sein». Ob er künftig bei Veranstaltungen nicht mehr rauchen werde, ließ Schmidt offen.
Weder der Altkanzler noch seine Frau denken daran, das Rauchen ganz aufzugeben. Die 88-jährige Loki sagte Anfang des Jahres der «Hamburger Morgenpost»: «Sogar die Ärzte raten uns davon ab. Die Umstellung würde zu viel Stress für den Körper bedeuten.»

Didaktisierungsvorschlag

1. Einführende Aufgaben

1.1. Wer ist auf dem Bild dargestellt? Wovon ist Ihrer Meinung nach die Rede?

1.2. Rauchverbot in Deutschland.
Seit 1. September 2007 gilt in allen Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen ein gesetzliches Rauchverbot. Ausnahmeregelungen sind für gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume möglich. Ebenfalls seit 1. September ist das Rauchen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus, Straßenbahn, Taxi usw.) nicht gestattet.
Auf Flughäfen ist bereits seit den 1990er Jahren in der Regel das Rauchen nur in speziell ausgewiesenen Zonen erlaubt.
Nach der seit 1. September 2007 geltenden Fassung des §10 des Jugendschutzgesetzes dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit an Kinder oder Jugendliche Tabakwaren weder abgegeben noch darf ihnen dort das aktive Rauchen gestattet werden.
Die Altersgrenze für das Rauchen wurde am 1. September 2007 von 16 auf 18 Jahre angehoben. Eine Übergangsfrist besteht jedoch hinsichtlich des Automatenverkaufs. Hier bleibt die alte Regelung noch bis zum 1. Januar 2009 bestehen.
In mehreren Bundesländern ist ein Rauchverbot in Schulen gesetzlich verankert.
In der Industrie gilt beim Umgang mit feuergefährlichen oder explosiven Stoffen grundsätzlich ein Rauchverbot, um die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion zu verringern. In Büroräumen haben die Mitarbeiter das Anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Nichtraucher können daher ein Rauchverbot für ihr Büro fordern. Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt.
Im Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 20. Juli 2007 wird folgender Nachtrag gemacht: «Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.»
2007 wurden durch Nichtraucherschutzgesetze der Länder erstmals gesetzliche Rauchverbote in der Gastronomie ausgesprochen. Einige Länder erlauben die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen und andere Ausnahmeregelungen, andere Länder führten generelle Rauchverbote ohne Ausnahmen ein. Die Mehrzahl der Rauchverbote trat am 1. Januar 2008 in Kraft, einige Bundesländer führten sie bereits 2007 ein und andere folgen im Verlauf des Jahres 2008.
In Vorgriff auf das zum 1. September 2007 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens («Nichtraucherschutzgesetz») hat das Bundeskabinett beschlossen, bereits zum 1. Juli 2007 das Rauchen in sämtlichen Einrichtungen des Bundes zu untersagen und geeignete Maßnahmen zum Nichtraucherschutz zu ergreifen. Durch Artikel 1 des Gesetzes wird das Bundesnichtraucherschutzgesetz eingeführt, welches die Einführung eines Rauchverbots in den Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln regelt und das Rauchen grundsätzlich untersagt. Es werden jedoch spezielle Zonen zum Rauchen eingerichtet, wo Tabak konsumiert werden kann, ohne die Nichtraucher zu gefährden. Hierbei können entweder spezielle Räume eingerichtet oder Außenbereiche als Raucherzonen ausgewiesen werden. Zusätzlich werden für die Bediensteten des Bundes Raucherentwöhnungskurse im Rahmen der Gesundheitsfürsorge des Dienstherren angeboten.
In den deutschen Fußballstadien der Bundesliga gibt es kein generelles Rauchverbot. Inzwischen sind einige Vereine dazu übergegangen, rauchfreie Zonen, sogenannte «Kinder- und Familienblocks», einzurichten.

1.3. Der Artikel heißt: «Altkanzler Schmidt ließ die Zigaretten stecken». Wovon mag Ihrer Meinung nach in diesem Artikel die Rede sein?

 

2. Wortschatz
schnup|fen <sw. V.; hat> [mhd. snupfen = schnaufen, Intensivbildung zu schnauben]: fein pulverisierten Tabak durch stoßweises, kräftiges Einatmen in die Nasenlöcher einziehen: der Großvater schnupft; (einen fein pulverisierten Stoff) in der Art, wie es beim Schnupfen (a) üblich ist, zu sich nehmen: Kokain s.
qual|men <sw. V.; hat>: Qualm abgeben, verbreiten: der Ofen qualmt; qualmende Schornsteine; <auch unpers.:> in der Küche qualmt es; *es qualmt (ugs.; rauchen). (salopp, oft abwertend) viel, stark rauchen: sie qualmt pausenlos; rauchen: sie ging ins Freie, um eine [Zigarette] zu q.
*sich <Dativ> nicht nehmen lassen, etw. zu tun (sich nicht davon abhalten lassen, etw. zu tun): sie ließ es sich nicht n., persönlich zu gratulieren.

 

3. Arbeit am Wortschatz

3.1. Schreiben Sie bitte den Wortschatz zum Thema «Das Rauchen»aus dem Text heraus!

3.2. Lesen Sie den Text. Setzen Sie bitte die Vokabeln aus dem Kasten in den richtigen Formen sinngemäß ein.

Rauchen • Raucher • Nie-Raucher • Ex-Raucher • Rauchverbot • Nichtraucherabteil • Nichtraucher-Initiative • Nichtraucherplatz • Nichtraucherzone • Raucherzone • Nichtraucherschutz • Nichtraucherschutzgesetz • rauchend • rauchfrei

Finden Sie eine passende Textüberschrift.

Die ersten ... kamen auf, als das ... im Zuge des Dreißigjährigen Krieges immer weiter um sich griff. Im Herzogtum Lüneburg stand auf ... bis 1692 sogar die Todesstrafe. Einer bekannten Anekdote zufolge war für manchen Revolutionär im Jahre 1848 die wichtigste Forderung die Abschaffung des ... im Berliner Tiergarten.
Das ... in den Schützengräben des Ersten Weltkriegs diente dem Selbstschutz: das Anzünden oder Aufglimmen einer Zigarette konnte die Position eines ... Soldaten verraten und ihn damit zum leichten Ziel machen.
In Zügen gab es seit dem 19. Jahrhundert ..., allerdings umfassten diese zunächst nur den kleineren Teil der Sitzplätze. Im Lauf des 20. Jahrhunderts wurde der Anteil der ... bedarfsgemäß immer mehr erweitert.
Erstmalig mit den gesundheitlichen Gefahren begründete ... wurden nach Meinung des US-Forschers Robert N. Proctor in Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus erlassen. Zahlreiche Behörden und Unternehmen führten zwischen etwa 1980 und 2000 ein generelles ... in ihren Räumlichkeiten ein. Auch die Fluggesellschaften verhängten schrittweise seit den 1980er Jahren ..., nachdem sich die Unterteilung von Flugzeugen in ... und ... immer dann als eine Farce erwiesen hatte, wenn die Bereiche nicht baulich (zum Beispiel durch Trennwände) voneinander geschieden waren.
Den Wunsch nach gesetzlichen ... zum Zwecke des ... gibt es schon seit Mitte der 1970er Jahre, als die ersten ... gegründet wurden. Große Hoffnungen wurden mit einem ersten ... verbunden, das jedoch am 5. Februar 1998 nach einer erhitzten Bundestagsdebatte in einer namentlichen Abstimmung ohne Fraktionszwang abgelehnt wurde (54 Prozent dagegen, 41 Prozent dafür). Erst neun Jahre später konnten die ... ihre Forderungen als erfüllt betrachten, nachdem die Bundesländer ... erlassen hatten.
Die gesellschaftliche Akzeptanz von ... ist nach aktuellen Umfragen in der deutschen Bevölkerung hoch. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) hat in einer Umfrage 2006 festgestellt, dass sich über 80 Prozent der ... und über 70 Prozent der ... sowie 25 Prozent der aktiven ... in Deutschland für komplett ... Gaststätten aussprechen. Insgesamt sind dies 60 Prozent der Bevölkerung.

3.3. Sprechen Sie bitte mit Hilfe der unten stehenden Stichwörter zum Thema «Rauchverbot in Hamburg»!
Hamburg: das erste Bundesland, das den Nichtraucherschutz festgeschrieben hat, am 4. Juli 2007 in der Hamburger Bürgerschaft durch einen fraktionsübergreifenden und einstimmigen Beschluss zum «Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz».
das Nichtraucherschutzgesetz: am 1. Januar 2008 in Kraft getreten; Rauchverbot an folgenden Orten:
– Gaststätten, außer in abgeschlossenen Räumen
– Lebensmittelgeschäften
– Behörden
– Gerichten
– Heimen
– Krankenhäusern
– Schulen und Hochschulen
– Sporthallen
– Hallenbädern
– Museen und Theatern
– Diskotheken
– Einkaufszentren und Gefängnissen
Absolutes Rauchverbot in:
– Schulen
– Jugendeinrichtungen und Lebensmittelgeschäften
Ausnahmen: Festzelte, Freischankflächen sowie Klub- oder Vereinsheime, die nicht öffentlich zugänglich sind.

3.4. Erklären Sie bitte den Unterschied zwischen den Verben rauchen – qualmen!

3.5. Wie wird das Verb lassen im Text verwendet? Analysieren Sie bitte Gebrauchsmöglichkeiten! Übersetzen Sie die Sätze mit dem Verb lassen ins Russische.

3.6. Was bedeutet der Ausdruck sich <Dativ> etwas nicht nehmen lassen / sich <Dativ> nicht nehmen lassen, etw. zu tun? Analysieren Sie bitte seinen Gebrauch im Text.

3.7. Partnerübung. Reagieren Sie bitte auf die Äußerungen Ihres Partner und gebrauchen Sie den Ausdruck sich <Dativ> etwas nicht nehmen lassen / sich <Dativ> nicht nehmen lassen, etw. zu tun.
Muster: – Morgen kommt mein Bekannter aus Deutschland! Möchtest du ihn kennenlernen? – Ich lasse es mir nicht nehmen, ihn persönlich kennenzulernen!
a) – Er hat heute Geburtstag! Hast du ihm gratuliert?
– ...
b) – Ich weiß, dass du Diät hältst! Möchtest du vielleicht trotzdem meinen frisch gebackenen Kuchen probieren?
–...
c) – Die älteren Schüler boten ihm eine Zigarette an, und er konnte dem Laster nicht widerstehen!
–...
d) – Warum hast du den Unterricht geschwänzt?
– ...
e) – Die Eltern haben ihm das Computerspielen verboten. Was macht er denn jetzt?
...

3.8. Mit welchen Verben lassen sich die folgenden Sub­stantive kombinieren.

das Rauchen
das Verfahren
einen Raucher

 

 

 

 

anzeigen • aufgeben • beginnen • einleiten • einstellen • erlauben • eröffnen • fortsetzen • gestatten • lassen • missbilligen • niederschlagen • unterbrechen • untersagen • verbieten • verfolgen

Bringen Sie Satzbeispiele.

3.9. Mit welchen Adjektiven und Partizipien lassen sich die folgenden Substantive verbinden.

der Raucher
das Rauchen
der Bundeskanzler

 

 

 

 

alt • euphorisiert • fortgesetzt • gefährlich • intelligent • krebsverursachend • nachlässig • öffentlich • qualmend • rauchend • riskant • seltsam • überzeugt • ununterbrochen • verantwortungsvoll • vorbildlich

Gebrauchen Sie bitte die gebildeten Wortgruppen in Sätzen.

3.10. Deuten Sie bitte die Komposita: die Vorbild-Funktion, die Nichtraucher-Initiative, die Körperverletzung, der Raucherkrieg!

3.11. Landeskunde. Wer ist auf den Bildern dargestellt? Wodurch sind diese Personen bekannt?

Anmerkung: Helmut Heinrich Waldemar Schmidt (* 23. Dezember 1918 in Hamburg) ist ein deutscher Politiker (SPD) und war von 1974 bis 1982 Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Ferner war er 1967 bis 1969 Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, 1969 bis 1972 Bundesminister der Verteidigung, 1972 Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen, 1972 bis 1974 Bundesminister der Finanzen und leitete kurzzeitig das Außenministerium (17. September 1982 bis 1. Oktober 1982). Seit 1983 ist Schmidt Mitherausgeber der Wochenzeitung «Die Zeit».
Hannelore «Loki» Schmidt, geb. Glaser, (* 3. März 1919 in Hamburg) ist die Ehefrau des Altbundeskanzlers Helmut Schmidt. Nach dem Abitur 1937 an der Lichtwark-Schule in Hamburg studierte Loki Schmidt Pädagogik auf Lehramt für Volksschulen. Von 1940 bis 1974 war sie an Hamburger Volks- bzw. Hauptschulen als Lehrerin tätig. Sie ist seit dem 27. Juni 1942 mit Helmut Schmidt verheiratet. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor. Sohn Helmut Walter (26. Juni 1944) verstarb noch vor seinem ersten Geburtstag. Tochter Susanne wurde 1947 geboren. Zwischen 1974 und 1982 nahm Loki Schmidt protokollarische Aufgaben als Ehefrau des Bundeskanzlers wahr. 1976 gründete sie die Stiftung zum Schutze gefährdeter Pflanzen. Diese Stiftung wurde mit der Stiftung Naturschutz Hamburg zur Stiftung Naturschutz Hamburg und Stiftung zum Schutze gefährdeter Pflanzen fusioniert. Zu ihrem 80. Geburtstag erhielt sie für ihre Verdienste um den Pflanzen- und Naturschutz von der Universität Hamburg den Professorentitel. Außerdem wurde sie Ehrendoktor der Akademie der Wissenschaften in Sankt Petersburg und der Universität Hamburg. Nach ihr benannt sind die Bromelien Puya loki-schmidtiae und Pitcairnia lokiae sowie der Skorpion Tityus lokiae.

3.12. Ordnen Sie bitte zu.

Bild 1       
Bild 2

a) das Thalia Theater in Hamburg
b) das Theater Winterhuder Fährhaus in Hamburg

Anmerkung: 1. Das Thalia Theater ist eines der drei Hamburger Staatstheater, eine Sprechtheaterbühne mit einem festen und viel gerühmten Ensemble. Es gibt im großen Haus ca. 1.000 Plätze, das Repertoire umfasst etwa 20 Produktionen, die täglich wechselnd oder in Blöcken gespielt werden. Pro Spielzeit gibt es ca. neun Premieren im Großen Haus am Alstertor, dazu kommen etwa sechs Premieren im Thalia in der Gaußstraße.
Der Name Thalia kommt vom griechischen θάλλεω, was so viel wie blühen bedeutet. Thalia (die Blühende, Fülle, froher Mut; auch Thaleia) ist eine der neun Musen, aber auch eine der drei Grazien. Sie war die Muse der komischen Dichtung und der Unterhaltung. Ihre Zeichen, mit denen sie dargestellt oder beschrieben wird, sind die komische Maske, der Efeukranz und der Krummstab des Schäfers. Sie gilt als ländliche Frau und ist wie alle Musen eine Tochter des Zeus und der Mnemosyne. Später wurde Thalia allgemein als die Beschützerin aller Theaterspielstätten angesehen.
2. Seit über 15 Jahren besteht in Hamburg das Boulevardtheater Winterhuder Fährhaus (Winterhude ist ein Stadtteil des Bezirks Hamburg Nord am östlichen Ufer der Außenalster). Seit 1988 sorgen Boulevard-Stücke und klassische Komödien für gute Unterhaltung, und zwar das ganze Jahr über, ohne Sommerpause. Seit 1999 unter der Leitung von Michael Lang arbeitet die Komödie, die sich allein mit den Zuschauerzahlen finanziert, mit den gleichnamigen Häusern in Berlin und Dresden zusammen. Lesungen und Konzerte ergänzen das Programm. Mit im Gebäude befindet sich das Restaurant Allegria mit moderner Küche, ausgezeichneten Weinen, und der ungewöhnlichen Möglichkeit, ein mehrgängiges Mahl zu unterbrechen, um ins Theater zu gehen.

 

4. Arbeit am Text

4.1. Vergleichen Sie bitte Ihre Annahmen (Aufgabe 1.3) mit dem Textinhalt.

4.2. Deuten Sie bitte die folgenden Textstellen:
a) Man war gespannt: Raucht er oder raucht er nicht?
b) Doch Altkanzler Helmut Schmidt zeigte sich im Hamburger Thalia-Theater von seiner verantwortungsvollen Seite...
c) Andere meinten, dass der frühere Chef der sozial-liberalen Koalition (1974–1982) und heutige Herausgeber der Wochenzeitung «Die Zeit» den Medien kein zusätzliches Futter im «Raucherkrieg» liefern wollte.

4.3. Wer sagt  folgende Sätze? Erklären Sie bitte, was gemeint ist.
a) «Das ist ein intelligenter Mann, der weiß, dass er eine Vorbildfunktion hat...»
b) «...  und das dritte Mal muss jetzt gewesen sein.»
c) «Sogar die Ärzte raten uns davon ab. Die Umstellung würde zu viel Stress für den Körper bedeuten.»

4.4. Stimmt das?
a) Im Hamburger Thalia-Theater hat Helmut Schmidt nicht geraucht, sondern geschnupft.
b) Im Hamburger Theater Winterhuder Fährhaus ließ sich der Altkanzler ein paar Prisen Schnupftabak nicht nehmen.
c) Eine Nichtraucher-Initiative hat ihn wegen öffentlichen Qualmens angezeigt.
d) Es wurde eine Anzeige wegen Körperverletzung gestellt.
e) Die Hamburger Staatsanwaltschaft kündigte an, dass der Altkanzler vor Gericht müsse.

4.5. Setzen Sie bitte die Aussagen fort:
a) Nichtraucher aus Wiesbaden haben den SPD-Politiker angezeigt, weil ...
b) Die Hamburger Staatsanwaltschaft kündigte an, ...
c) Weder der Altkanzler noch seine Ehefrau denken daran, ...
d) Die Ärzte raten dem Ehepaar Schmidt, ...
e) Ob Helmut Schmidt künftig bei Veranstaltungen nicht mehr rauchen werde, ...

4.6. Welche Bezeichnungen für Helmut Schmidt kommen im Text vor? Schreiben Sie alle Bezeichnungen aus dem Text heraus!

4.7.Antworten Sie bitte auf die Fragen:
a) Warum wurde der Altkanzler von einer Nichtraucher-Initiative angezeigt?
b) War dies das einzige Mal, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt hat?
c) Was ist mit «Raucherkrieg» gemeint? Von welchem «Raucherkrieg» ist die Rede?
d) Was meinen Sie: Warum wurde das Verfahren gegen das Ehepaar Schmidt eingestellt?

4.8. Referieren Sie bitte den Artikel.

 

5. Weiterführende Aufgabe

5.1. Bildimpuls. Was halten Sie von diesem Pranger? Finden Sie eine passende Bildüberschrift und erzählen Sie bitte eine Bildgeschichte.

 

 Lösungen
Zu 3.2: Rauchverbote, Rauchen; Rauchen; Rauchverbots; Rauchverbot, rauchenden; Nichtraucherabteile; Nichtraucherplätze; Rauchverbote; Rauchverbot; Rauchverbote, Raucher-, Nichtraucherzonen; Rauchverboten, Nichtraucherschutzes, Nichtraucher-Initiativen; Nichtraucherschutzgesetz; Nichtraucher-Initiativen, Rauchverbote; Rauchverboten; Nie-Raucher, Ex-Raucher, Raucher, rauchfreie.
3.12: 1. b; 2. a.

Didaktisiert von Natalia Konstantinowa

Der Text ist entnommen aus: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,531306,00.html