Главная страница «Первого сентября»Главная страница журнала «Немецкий язык»Содержание №12/2007

Literatur

Werner Kofler: Konkurrenz

(Fortsetzung aus Nr. 11/2007)

Einen beträchtlichen Bargeldbetrag habe sie in die Ehe eingebracht, einen beträchtlichen Bargeldbetrag!

Da ich in die Ehe einen beträchtlichen Bargeldbetrag eingebracht habe, wurde – neben einer Gütergemeinschaft auf den Todesfall – vor dem öffentlichen Notar auch eine besondere, bereits unter Lebenden rechtwirksame Gütergemeinschaft errichtet, betreffend das Haus Sanatoriumsstraße 12, unseren gemeinsamen Wohnsitz, das Haus Linke Uferpromenade 30 (vermietet) samt Seegrundstück, sowie Liegenschaften in den Katastralgemeinden Innergschwendt und Liegnitz. Die genannten Objekte sind jeweils zur Hälfte in mein Eigentum überschrieben.

Unserer Ehe sind keine Kinder entsprossen. Von meiner Seite ist es die zweite Ehe, nachdem meine erste eheliche Verbindung aus dem Alleinverschulden meines ersten Ehemannes geschieden worden war. Im Falle des Beklagten ist es die dritte Ehe, nachdem dessen vorherige Ehen ebenfalls geschieden worden waren; genauere Angaben dazu waren vom Beklagten aber nie zu erhalten.

Unsere Ehe gestaltete sich nur ein halbes Jahr lang harmonisch. Nach dieser Zeit entspannen sich Streitigkeiten finanzieller Natur, weil der Beklagte immer unverblümter den Standpunkt einnahm, ich hätte zu wenig in die Verbindung eingebracht. Mein Vater, Gutsbesitzer in Zell (meine Mutter verstarb vor vier Jahren), hatte ursprünglich das Herrenhaus in Zell (34 Räume) in unser Eigentum übertragen wollen. Der Beklagte jedoch, als hätte er nur zu verlangen, wollte zum Herrenhaus noch ein großes Grundstück dazu, ein größeres jedenfalls, als mein Vater zu geben bereit war. Darüber kam es im Lauf der Zeit zu immer ärgeren Streitigkeiten, und der Beklagte entpuppte sich als Tyrann, der zu tätlichen Ausschreitungen neigte.

Mein Vater, von der Unbescheidenheit des Beklagten zurückgestoßen, hat dann eine Mitgift von sechshunderttausend in bar überwiesen. Aus Wut darüber, Herrenhaus und Grundstück nicht übeschrieben erhalten zu haben, brach mein Gatte jeden Verkehr mit meinem Vater ab und wies jede Einladung zurück. Auch mir untersagte er, meinen gebrechlichen, schwerkranken Vater zu besuchen. Ich hielt dieses Verbot über ein Jahr lang ein, da ich mich vor dem Beklagten sehr fürchtete.

Der Beklagte hat es sich zur Gewohnheit gemacht, selbst nach dem kleinsten Streit monatelang mit mir nicht zu sprechen, mich nicht zu grüßen und mich schlechter als das Dienstmädchen zu behandeln. Er schlägt lediglich die Türen hinter sich zu, daß in denselben Sprünge entstanden sind.

Das Dienstmädchen hat der Beklagte aus Böswilligkeit entlassen, um mir die gesamte Hausarbeit aufzubürden. Das Wochenende über pflegt er zu verreisen, ohne mir zu sagen, wohin oder mich mitzunehmen (das Gericht wird sich vorstellen können, warum). Auch den diesjährigen Osterurlaub verbrachte der Beklagte auswärts; Herr Doktor Leibnitz, mein ehemaliger Klavierlehrer, kann alle diese Angaben bestätigen.

Seit glaublich anderthalb Jahren haben wir auch keinen ehelichen GV mehr und verkehren fast nur noch schriftlich miteinander.

Wiederholt hat der Beklagte mich körperlich mißhandelt und wurde auch in einem Fall mit Urteil des Bezirksgerichtes des Vergehens der Gattenmißhandlung schuldig gesprochen. Die letzte Mißhandlung fand am 2. März dieses Jahres statt. Den Charakter des Beklagten muß ich auch dahingehend beleuchten, daß er meinen Vater oft einen Bastard, Landjunker und Kulaken nannte. Mich selbst belegte er wiederholt mit den Ausdrücken Dreckstück, Hure, arisch-jüdischer Dreck usf. Sogar den Dackel meiner Freundin, Frau Unzeitig, beschimpfte er in deren Anwesenheit einmal mit dem Ausdruck: Futschleckerhund. In den letzten beiden Jahren kaufte mir mein Mann auch keine Bekleidungsgegenstände mehr, sodaß ich ihn mit anwaltlicher Hilfe zu einer angemessenen Unterhaltsleistung zwingen mußte.

Als Rache für das nicht erhaltene Anwesen in Zell ließ der Beklagte auch das Telefon in unserem Haus demontieren, damit ich nicht mehr telefonieren könne. Hiezu führe ich aus, daß mein zeitweise an den Rollstuhl gefesselter Vater mich telefonisch über seinen Gesundheitszustand zu informieren pflegte. Des öfteren muß ich nach Zell fahren, um nach meinem Vater zu sehen.

In seiner grenzenlosen Wut zertrümmerte der Beklagte auch unsere Wohnung. In der Küche hat er elektrische Installationen, namentlich eine Steckdose, derart demoliert, daß ich jederzeit in den Stromkreis hätte geraten können. Ich muß annehmen, daß der Beklagte mir mit allen Mitteln auch körperlichen Schaden zufügen will. Durch die meinem Leben und meiner Gesundheit abträglichen Nachstellungen des Beklagten ist unsere Ehe derart zerrüttet, daß an eine Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft nicht mehr gedacht werden kann. Ich sehe mich daher zur Klage genötigt und beantrage zu fällen das Urteil: Die Ehe wird aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden.

Erst als das Schriftstück, die Blätter im Fluge entfaltet, auf dem Boden landete, merkte ich, daß ich es mit einer heftigen Handbewegung vom Schreibtisch gefegt hatte. Das Urteil! Das wäre freilich ein feines Urteil, ein märchenhaft billiger Haus- und Grunderwerb!
[...]


be|trächt|lich <Adj.>: beachtlich [groß], ansehnlich, erheblich: eine -e Summe; es war ein Unglück von -em Ausmaß; der Schaden ist b.; er hat die Miete b. erhöht; um ein Beträchtliches schneller sein.

Lie|gen|schaft, die; -, -en: a) <meist Pl.> (bes. Rechtsspr.): Grundstück, Grundbesitz; b) (schweiz.) bebautes Grundstück; Anwesen.

Verschulden, (im Zivilrecht) die Beurteilung menschl. Verhaltens als objektiv pflichtwidrig und vorwerfbar und damit als Schuld; Formen sind vorsätzl. und fahrlässiges Verschulden.

un|ver|blümt <Adj.>: ganz offen; nicht in höflicher, vorsichtiger Umschreibung od. Andeutung: jmdm. u. seine Meinung sagen.

ent|pup|pen, sich <sw.ÿV.; hat>: sich überraschend als jmd., etw. erweisen: sich als [kleiner] Tyrann, als großes Talent e.; du hast dich ganz schön entpuppt (ugs. iron.; überraschend zum Negativen hin verändert).

Aus|schrei|tung, die; -, -en <meist Pl.>: 1. Übergriff, Gewalttätigkeit: nach dem Fußballspiel kam es zu schweren -en.2. (geh.) Ausschweifung: die zügellose A. seiner Fantasie.

auf|bür|den <sw.ÿV.; hat> (geh.): jmdn. mit etw. belasten, ihm etw. abverlangen, was eine Bürde für ihn darstellt: jmdm. Verantwortung, eine schwere Arbeit a.

An|we|sen, das; -s, -: [bebautes] größeres Grundstück: ein ländliches A.; er besitzt ein großes A.

zer|trüm|mern <sw. V.; hat>: mit Gewalt zerschlagen, zerstören [sodass nur Trümmer übrig bleiben]: Fensterscheiben, das Mobiliar z.; die schweren Brecher hatten das Boot zertrümmert; jmdm. den Schädel z.; einen Stein, ein Konkrement z. (Med.; [mechanisch od. mithilfe von Stoßwellen] fein zerkleinern).

de|mo|lie|ren <sw.ÿV.; hat>: gewaltsam [u. mutwillig] beschädigen, zerstören: die Möbel d.; das Auto, Fahrrad ist total demoliert.

zer|rüt|ten <sw. V.; hat>: 1. (körperlich od. geistig) völlig erschöpfen: etw. zerrüttet jmdn. seelisch, körperlich; die Aufregungen haben ihre Gesundheit zerrüttet (untergraben, ruiniert); sie hat völlig zerrüttete Nerven. 2. völlig in Unordnung bringen; das Gefüge, den Zusammenhalt, Bestand von etw. zerstören: die dauernden Streitigkeiten haben ihre Ehe zerrüttet; zerrüttete Familienverhältnisse.

Aus: Werner Kofler: Konkurrenz. Roman. Medusa-Verlag, Wien, Berlin 1984. S. 5–12.